Tierarztpraxen Delorme Goldberg

Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Tierarztpraxen Delorme Goldberg!
Seit nunmehr über zwanzig Jahren stehen wir unseren Kunden und ihren tierischen Freunden mit Rat und Tat zur Seite. In unseren Praxen in Landstuhl und Kaiserslautern sind wir durch eine umfangreiche und moderne Ausstattung in der Lage auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen. Neben digitalem Röntgen und dem Einsatz von Ultraschallgeräten sowie eines Computertomografen nutzen wir moderne Methoden der Diagnostik. Damit verfügen wir über eine breite Palette an Möglichkeiten, um die Beschwerden ihres Tieres zu identifizieren, zu behandeln und so für sein Wohlergehen oder baldiges Genesen zu sorgen. Weiter sind wir mit neuster Labortechnik ausgestattet, die uns eine rasche Auswertung und anschließende Behandlung ermöglicht. Neben einer großen Tierstation in Landstuhl verfügen unsere Praxen über eigene Parkplätze.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Freundliche Grüße
Delorme-Goldberg und Kollegen
Neue Gebührenordnung
Sehr geehrte Patientenbesitzer,
Wie Sie sicher schon gehört haben, wird die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geändert.
Die aktuelle Gebührenordung, mit der wir aktuell unsere Leistungen abrechnen, beruht auf der Version von 1999. Um sie auf einen aktuellen Stand zu bringen, wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2020 eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben. D.h. die tierärztlichen Leistungen wurden wissenschaftlich fundiert bewertet, damit die GOT einerseits kostendeckend und andererseits auch um neue Untersuchungsverfahren erweitert ist. Die Tiermedizin hat sich in allen Bereichen in den letzten Jahren rasant entwickelt und dem wird jetzt Rechnung getragen.
Damit dient die GOT nicht nur der Transparenz für die Tierhalter bei der Abrechnung, sie soll auch die Qualität der tierärztlichen Leistung gewährleisten, dem Klinik- und Praxissterben entgegenwirken und somit auch die Notdienstversorgung sichern. Dazu ist es z. Bsp. notwendig die Mitarbeiter angemessen zu bezahlen, Investitionen zu tätigen, Fortbildungen zu besuchen, uvm.
Allerdings muss auch erwähnt werden, dass die Anpassung nicht unserer aktuellen Situation entspricht. Inflationsrate, dramatisch gestiegene Kosten im Energiebereich, Preissteigerungen für Material und Anschaffungen, Versicherungen, usw. sind darin nicht enthalten!!
Die neue Gebührenordnung tritt am 22.11.2022 in Kraft. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns, wir helfen gerne weiter.
Ihr Praxis-Team