Sehr geehrte Patientenbesitzer,
Wie Sie sicher schon gehört haben, wird die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geändert.
Die aktuelle Gebührenordung, mit der wir aktuell unsere Leistungen abrechnen, beruht auf der Version von 1999. Um sie auf einen aktuellen Stand zu bringen, wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2020 eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben. D.h. die tierärztlichen Leistungen wurden wissenschaftlich fundiert bewertet, damit die GOT einerseits kostendeckend und andererseits auch um neue Untersuchungsverfahren erweitert ist. Die Tiermedizin hat sich in allen Bereichen in den letzten Jahren rasant entwickelt und dem wird jetzt Rechnung getragen.
Damit dient die GOT nicht nur der Transparenz für die Tierhalter bei der Abrechnung, sie soll auch die Qualität der tierärztlichen Leistung gewährleisten, dem Klinik- und Praxissterben entgegenwirken und somit auch die Notdienstversorgung sichern. Dazu ist es z. Bsp. notwendig die Mitarbeiter angemessen zu bezahlen, Investitionen zu tätigen, Fortbildungen zu besuchen, uvm.
Allerdings muss auch erwähnt werden, dass die Anpassung nicht unserer aktuellen Situation entspricht. Inflationsrate, dramatisch gestiegene Kosten im Energiebereich, Preissteigerungen für Material und Anschaffungen, Versicherungen, usw. sind darin nicht enthalten!!
Die neue Gebührenordnung tritt am 22.11.2022 in Kraft. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns, wir helfen gerne weiter.
Ihr Praxis-Team